Rechtslage
Rechtssicherheit bei der Jungenbeschneidung: Die wichtigsten Voraussetzungen
Mit dem Gesetzentwurf vom 12.12.2012 wurde klare Rechtssicherheit für die Beschneidung von Jungen geschaffen. Für eine rechtssichere Durchführung einer medizinisch nicht indizierten Beschneidung müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ärztliche Durchführung: Die Beschneidung muss von einem qualifizierten Arzt vorgenommen werden. In den ersten sechs Monaten ist es jedoch auch möglich, eine Beschneidung durch religiöse Fachkräfte durchzuführen, vorausgesetzt, sie verfügen über die entsprechende Ausbildung.
2. Anästhesie: Es muss eine geeignete Narkose oder Lokalanästhesie angewendet werden, um den Eingriff schmerzfrei zu gestalten.
3. Geeignete Räumlichkeiten: Der Eingriff sollte in einer dafür geeigneten und sicheren Umgebung stattfinden.
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